Die Zeit des Absolutismus
Als sich der fürstliche Absolutismus, der alle Rechte und Pflichten des Staates in der Hand des Monarchen vereinte, sich auch in den habsburgischen Ländern als neue Staatsform durchsetzte, vor allem durch die Reformen Maria Theresias, waren die Stände, nicht nur des Pfandlandes Eger, zu einer bedeutungslosen Einrichtung geworden und von jeder staatlichen Mitwirkung ausgeschlossen. Was den Böhmischen Ständen trotz langer und rücksichtsloser Bemühungen nicht restlos geglückt war, erreichte auf dem Verwaltungswege der Zentralismus der Habsburger und wandelte auch das Königreich Böhmen in eine der vielen Provinzen ohne staatliche Eigenschaft und Selbständigkeit um. Konsequent ließ sich Josef II. gar nicht mehr zum König von Böhmen krönen.
Reformen Kaiser Josef II. auf kirchlichem Gebiet waren für Eger ebenfalls von einschneidender Bedeutung, vor allem daß die tausend Jahre alte Bindung an das Bistum Regensburg 1787 durch kaiserliches Dekret gelöst wurde und Eger nun Prag angegliedert werden sollte, was nach zwanzig Jahre dauernden Bemühungen der Vatikan auch 1808 bewilligte.
Währendessen hatte sich die Auflösung des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vollzogen; 1806 entsagte Kaiser Franz Josef II. der Würde des Reiches und nahm den Titel eines Kaisers von Österreich an. Damit wurden große Gebiete, die dem deutschen Reichsrecht unterstanden, zu einem neuen souveränen Staat vereinigt. Die Reichspfandschaft Eger hätte nun in das Eigentum des Königreichs Böhmen überführt werden können, aber auch die Krone Böhmen hatte aufgehört, ein Rechtssubjekt zu sein und war nicht mehr zu selbständigem politischem Handeln fähig. Eger und das Egerer Gebiet hatten also immer nur als Reichspfand zu Böhmen gehört und sind zu keinem Zeitpunkt integrierter Bestandteil der Krone Bömens geworden oder gewesen.