Überblick

  1. Auf einen Blick

  2. Die frühe Zeit

  3. Die Stauferzeit

  4. Die Verpfändung des Egerlandes

  5. Die Gefährdung der Selbständigkeit des Egerlandes

  6. Die Reformation

  7. Der Dreißigjährige Krieg

  8. Die Zeit des Absolutismus

  9. Das 19. Jahrhundert

  10. Der Erste Weltkrieg - Gründung der Tschecho-Slowakei

  11. Die 1. Republik

  12. Das Abkommen von München

  13. Das Egerland im Deutschen Reich

Die Herkunft der Deutschen in NW-Böhmen

Das staatsrechtliche Verhältnis von Eger zu Böhmen

Der Titel der Stadt Eger

Der „Winterkönig“ und der Mythos von der Schlacht am Weißen Berg

Der „Winterkönig“ in Waldsassen und Eger

Die Badenischen Sprachenverordnungen

Der Volkstag in Eger

Die deutsche Sprache in der Tschechoslowakei

Anti-sudetendeutsche Politik in der 1. Tschecho-slowakischen Republik

Eine politische Legende

Ev.Kirche in Böhmen

Friedenskirche Eger

Die Konferenz von Potsdam

Die Vertreibung

Der tschechische Nationalismus

Premysl Pitter 1895 - 1976

Dekrete des Edvard Benesch

Tschechisches Lagersystem

Die Außerordentlichen Volksgerichte

Diskriminierende Maßnahmen gegen alle Deutschen

Standgerichte in der Tschechoslowakei im Mai 1945

Todesmärsche während der Verteibung

Massaker während der Vertreibung

10 Jahre tschechische Internierung

Der Beginn der Egerer Zeitung: „Egerer Anzeiger“

Die „Egerer Zeitung“ im Januar 1945

Die „Egerer Zeitung“ im Feber 1945

Die „Egerer Zeitung“ im März 1945

Die „Egerer Zeitung“ im April 1945

Fliegeralarm in Eger

Das Kriegsende in Eger 1945

F.Dorschner: Die letzten Tage in der Heimat

Der Egerer Stadtwald

Der Egerer Bahnhof

Die Egerländer Gedenkhalle

Die Zeit des Absolutismus

Als sich der fürstliche Absolutismus, der alle Rechte und Pflichten des Staates in der Hand des Monarchen vereinte, sich auch in den habsburgischen Ländern als neue Staatsform durchsetzte, vor allem durch die Reformen Maria Theresias, waren die Stände, nicht nur des Pfandlandes Eger, zu einer bedeutungslosen Einrichtung geworden und von jeder staatlichen Mitwirkung ausgeschlossen. Was den Böhmischen Ständen trotz langer und rücksichtsloser Bemühungen nicht restlos geglückt war, erreichte auf dem Verwaltungswege der Zentralismus der Habsburger und wandelte auch das Königreich Böhmen in eine der vielen Provinzen ohne staatliche Eigenschaft und Selbständigkeit um. Konsequent ließ sich Josef II. gar nicht mehr zum König von Böhmen krönen.

Reformen Kaiser Josef II. auf kirchlichem Gebiet waren für Eger ebenfalls von einschneidender Bedeutung, vor allem daß die tausend Jahre alte Bindung an das Bistum Regensburg 1787 durch kaiserliches Dekret gelöst wurde und Eger nun Prag angegliedert werden sollte, was nach zwanzig Jahre dauernden Bemühungen der Vatikan auch 1808 bewilligte.

Währendessen hatte sich die Auflösung des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vollzogen; 1806 entsagte Kaiser Franz Josef II. der Würde des Reiches und nahm den Titel eines Kaisers von Österreich an. Damit wurden große Gebiete, die dem deutschen Reichsrecht unterstanden, zu einem neuen souveränen Staat vereinigt. Die Reichspfandschaft Eger hätte nun in das Eigentum des Königreichs Böhmen überführt werden können, aber auch die Krone Böhmen hatte aufgehört, ein Rechtssubjekt zu sein und war nicht mehr zu selbständigem politischem Handeln fähig. Eger und das Egerer Gebiet hatten also immer nur als Reichspfand zu Böhmen gehört und sind zu keinem Zeitpunkt integrierter Bestandteil der Krone Bömens geworden oder gewesen.